Die Neufassung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) wurde bereits vor einiger Zeit beschlossen, diese EU Richtlinie tritt nun zum 01.12.2021 in Kraft. Dabei wird in erster Linie der Kundenschutz verstärkt. In diesem Zusammenhang gibt es nun die Abschaffung von Kosten bei einer Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter.
In der Praxis bedeutet dies: Wechselst du ab dem 01.12.2021 deinen Mobilfunk Anbieter und nimmst deine Rufnummer mit, so darf dir der alte Anbieter dafür keine Gebühren in Rechnung stellen.
In der Vergangenheit wurden dafür teils 30 Euro fällig. Zum April 2020 wurde dies dann auf maximal 6,82 Euro begrenzt. Nun, eben zum 01.12.2021, entfallen auch die 6,82 Euro. Die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter ist somit kostenlos, kostenfrei.
Eine weitere wichtige Info im Zusammenhang mit der Rufnummernmitnahme ist noch die folgende: Bisher war die Rufnummernmitnahme bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich. Diese Frist verkürzt sich auf 1 Monat. Möchtest du also von einem bereits abgelaufenen Vertrag die Rufnummer mitnehmen so muss dies innerhalb 1 Monat nach Vertragsende geschehen, danach hast du keinen Anspruch mehr auf die Rufnummernmitnahme. Diese Neuerung greift ebenfalls zum 01.12.2021.