Handyvertrag kündigen - Unser Ratgeber mit Muster Kündigung - HandyTarifTipp
Handyvertrag kündigen - Unser Ratgeber mit Muster Kündigung
Handyvertrag kündigen - Unser Ratgeber mit Muster Kündigung

Handyvertrag kündigen – Unser Ratgeber mit Muster Kündigung

Handyverträge abschließen geht in der Regel schnell, entweder online oder in einem Mobilfunk Shop in deiner Nähe. Bereits nach Beginn vom Vertrag sollte man sich über die Kündigung Gedanken machen und den Handyvertrag kündigen.

Warum sollte man den Handyvertrag kündigen?

Kündigen sollte man den Handyvertrag damit dieser nach der Mindestlaufzeit auch tatsächlich endet. Es ist nämlich so. Handyverträge, vor allem mit Smartphone, haben eine Mindestvertragslaufzeit. Diese Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Neben dieser Mindestvertragslaufzeit gibt es auch eine Kündigungsfrist, diese ist in der Regel 3 Monate. Mindestvertragslaufzeit bedeutet eben das dieser Handyvertrag mindestens dieser Vertragslaufzeit erfüllen muss. Das liegt häufig auch an der Tatsache das du mit dem Handyvertrag ein Smartphone abzahlst, also subventioniert bekommst. Damit der Anbieter aber auch wirtschaften kann bedarf es der Mindestvertragslaufzeit.

Bei vielen Angeboten bekommst du ein teures Smartphone für eine einmalig relativ geringe Zuzahlung dazu. Und damit sich das für den Anbieter rechnet musst du mindestens eine Zeit lang eine bestimmte Summe zahlen. Bekommst aber neben dem Smartphone natürlich noch Leistungen mit dem Tarif, der in der monatlichen Zahlung enthalten ist. Mindestvertragslaufzeit heißt aber in diesem Fall auch das der Vertrag nicht automatisch endet. Wenn du den Vertrag nicht kündigst verlängert sich dieser automatisch, in der Regel um 12 weitere Monate. Damit dies aber nicht automatisch passiert solltest du den Handyvertrag kündigen, und zwar rechtzeitig.

Wann sollte man den Handyvertrag kündigen?

Häufig hört man im Bekanntenkreis, „Da fällt mir gerade ein, ich muss den Handyvertrag noch kündigen„. „Mache ich morgen„. Das Problem dabei ist das aus dem morgen gerne mal wieder morgen wird und es so weiter geht, bis es irgendwann wieder in Vergessenheit geraten ist. Allerdings verstreicht dabei immer Zeit, die Zeit bis die Kündigunsfrist nicht mehr eingehalten werden kann. Kündigst du nicht rechtzeitig, also hältst die Kündigungsfrist nicht ein, so verlängert sich dein Vertrag bereits nach der Mindestlaufzeit um meistens 12 weitere Monate. Da man häufig auch nicht genau im Kopf hat wann der Vertrag tatsächlich endet, kann man sich leicht mit der Kündigungsfrist vertun. Wir empfehlen hier ganz klar: Kündige deine Handyvertrag direkt nach Beginn des Vertrags.

Dies ist wirklich die sichere Variante, Handyvertrag kündigen und das am besten sofort wenn du alles bei dir hast. Vertust du dich mit der Kündigungsfrist so geht dann eine Kündigung beim Anbieter ein aber du kündigst nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

Machen wir direkt mal ein Beispiel: 

  • Vertrag endet am 01.01.2023 
  • Kündigunsfrist beträgt 3 Monate, also bis zum 30.09.2022 muss die Kündigung beim Anbieter vorliegen
  • Du hast deine Kündigung am 10.10.2022 versendet, leider damit nicht die Kündigungsfrist eingehalten
  • Du bekommst eine Kündigungsbestätigung, dass dein Vertrag am 01.01.2024 endet
  • Der Handyvertrag hat sich automatisch verlängert da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde

Sendest du die Kündigung in diesem Beispiel bis zum 30.09.22 zum Anbieter, so endet der Vertrag am 01.01.2023. Bei der Kündigung kommt es wirklich auf jeden Tag an. Daher nochmal unser Tipp:
Handyvertrag kündigen, und zwar direkt nach Beginn des Vertrags.

Wie kann ich den Handyvertrag kündigen?

Man kann alle ab dem 01.10.2016 abgeschlossenen Handyverträge per E-Mail kündigen. In der Vergangenheit war es nicht möglich per E-Mail den Handyvertrag zu kündigen. Es bestehen neben der Kündigung per E-Mail noch folgende Möglichkeiten. Die Kündigung kann an den Anbieter gefaxt werden und die Kündigung kann auf dem postalischen Weg erfolgen.

Auf dem postalischem Weg sollte bedacht werden das die Kündigung nicht per einfacher Briefmarke versendet wird. Da hat man leider absolut nichts in der Hand um möglicherweise belegen zu können eine Kündigung eingereicht zu haben. Wenn du also den Handyvertrag kündigen möchtest und dies auf dem Postweg tust, dann am besten per Einwurfeinschreiben. So hast du auf jeden Fall eine Sendungsnummer und kannst einsehen wann die Kündigung beim Anbieter im Briefkasten bzw. Postfach war. Dennoch ist auch diese Variante nicht zu empfehlen denn es kann nicht bewiesen werden das im Briefumschlag auch tatsächlich eine Kündigung enthalten war, kann ja genauso eine leeres Blatt gelegen haben. Diese Argumentation vertreten zwar an sich keine Anbieter aber dennoch sollte dir dies bewusst sein.

Sicherer ist auf jeden Fall die Kündigung per Fax, da hast du in der Regel einen Sendebericht. Auf diesem Sendebericht ist in der Regel die erfolgreiche Zustellung an die Faxnummer vermerkt und der von dir verfasste Text, also die Kündigung, zum Teil oder voll sichtbar. Handyvertrag kündigen per Fax ist deutlich empfehlenswerter als auf dem Postweg. Sollte der Anbieter keine Faxnummer haben so kannst du für die ab 01.10.2016 abgeschlossenen Handyverträge die Kündigung per E-Mail einreichen. Diese Variante ist auch unserer Empfehlung. Sollte der Handyvertrag vor 01.10.2016 abgeschlossen worden sein, so empfehlen wir die Kündigung per Fax zu senden.

Welche Daten sollten in einer Kündigung vorhanden sein?

  • Vorname und Name vom Vertragsinhaber
  • Geburtsdatum
  • Adresse vom Vertragsinhaber
  • Rufnummer
  • Kundennummer

Diese Daten sind optimalerweise in der Kündigung zu finden. Häufig sind aber Geburtsdatum und Kundennummer nicht nötig, wenn du aber auf Nummer sicher gehen möchtest dann auch diese Daten eintragen.

Was sollte in einer Kündigung stehen?

Auf jeden Fall die Info das du den Handyvertrag kündigen möchtest. Du kannst dabei auch ein Datum nennen oder zum Beispiel zum nächstmöglichen Termin angeben. Des Weiteren kannst du auch weitere Infos in die Kündigung schreiben. Das betrifft zum Beispiel den Hinweis das du an Angeboten zum Verbleib nicht interessiert bist. Dies ist aber nur zu empfehlen wenn du dir sicher bist nicht bei diesem Anbieter bleiben zu wollen.

Wir haben nun für dich eine Musterkündigung, diese kannst du dann per E-Mail an den Anbieter senden. Bitte vervollständige die E-Mail mit deinen Daten damit deine Kündigung zugeordnet werden kann. Des Weiteren findest du weiter unten die Musterkündigung als PDF Datei zum Download. Auch hast du mit Aboalarm die Möglichkeit die Kündigung direkt vornehmen zu lassen. Du bekommst dann von Aboalarm einen Nachweis der Zustellung deiner Kündigung.

Handyvertrag kündigen - Muster Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag für die Mobilfunknummer

(Mobilnummer eingeben)

zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Bitte senden sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.

Darüber hinaus widerspreche ich der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Handyvertrag kündigen - Muster

Hier findest du die Musterkündigung als PDF zum Download

Klicke für den Download auf den Button Download und die Musterkündigung wird als PDF Dokument runter geladen.

Welche Vorteile hat eine Kündigung des Handyvertrags?

Im Endeffekt bedeutet die rechtzeitige Kündigung eine gewisse Freiheit. Die Freiheit eine Entscheidung selbst noch beeinflussen zu können. Denn, einen gekündigten Handyvertrag kannst du selbst am letzten Tag der Vertragslaufzeit noch verlängern aber die Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist erfolgt sein. Du kannst also nicht kurzfristig entscheiden ob dir das Angebot zusagt und du beim Anbieter bleiben möchtest, falls nicht rechtzeitig gekündigt. Beim bereits gekündigtem Handyvertrag bestimmst du ob du zu gewissen Konditionen beim Anbieter bleibst oder ein anderes Angebot wahrnehmen möchtest. Zudem solltest du folgendes bedenken. Wenn du einen Tarif mit Smartphone hast so zahlst du das Smartphone mit dem Tarif mit ab, es ist für dich subventioniert. Die Anbieter berechnet die Subvention in der Regel bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Wenn du den Vertrag verlängern möchtest dann immer folgendes im Hinterkopf haben.

  1. Wenn du einen Handyvertrag mit Smartphone hast so kannst du den Handyvertrag verlängern, solltest aber wieder auf ein Smartphone bestehen
  2. Wenn du kein neues Smartphone benötigst dann sollte der Tarif auf einen Vertag ohne Smartphone angepasst werden

Wieso erwähnen wir dies so? Machen wir auch hier ein Beispiel: Du hast einen Handyvertrag mit Smartphone. Nennen wir diesen Tarif mal Mein-Tarif. Hinzu kommt noch zusätzlich das +Smartphone5. Der Tarif hat somit die volle Bezeichnung von Mein-Tarif+Smartphone5. In der Bezeichnung ist schon zu entnehmen das dort ein Smartphone inklusive ist, durch dir Zahl 5 höchstwahrscheinlich mit einer zusätzlichen Zahlung von 5 Euro monatlich. Wenn du den Vertrag also nicht rechtzeitig gekündigt hast so zahlst du ab dem 25 Monat aber weiterhin diesen Zusatz von 5 Euro, obwohl du kein neues Smartphone hast und die Mindestlaufzeit vorbei ist. Wenn dies der Fall ist so hast du zwei Optionen:

  1. Den Handyvertrag weiter laufen lassen und kündigen. Also läuft der Vertrag dann nach der Mindestlaufzeit noch 12 Monate weiter
  2. Du kannst dich natürlich auch an den Anbieter wenden und eine manuelle Vertragsverlängerung durchführen. Die manuelle Vertragsverlängerung erfolgt durch deine Zustimmung in der Regel um weitere 24 Monate. Dabei hast du aber die Option zum Beispiel ein neues Smartphone zu erhalten oder Tarifanpassungen vorzunehmen.

Dennoch ist bei der zweiten Variante zu beachten das du die „Zügel“ nicht selbst in den Händen hast. Wenn der Handyvertrag bereits automatisch verlängert worden ist, bist du noch eine gewisse Zeit an den Anbieter gebunden, daher sind leider häufig die Angebote dann auch nicht so attraktiv. Handyvertrag kündigen bringt somit einige Vorteil mit sich.

Wie am Eingang dieser Fragestellung geschrieben:
Rechtzeitige Kündigung bedeutet eine gewisse Freiheit und die Zügel liegen in deinen Händen

Du hast den Handyvertrag gekündigt und suchst nach neuen Angeboten? An dieser Stelle unsere 5 neuen Angebote:

Was passiert mit dem Handy nach der Kündigung?

Standardmäßig sind die Smartphones in Deutschland bei den Handyverträgen sofort Eigentum des Vertragsinhaber. Es mag vielleicht wenige Angebote und Tarife geben wo das Smartphone nicht das Eigentum wird und nach der Vertragskaufzeit zurück an den Anbieter muss, diese Verträge sind absolut die Ausnahme. Das sofortige Eigentum hat aber auch manchmal eine Haken. Teures Smartphone was eventuell früh beschädigt wird. Natürlich hast du gesetzliche Garantieansprüche sofern es nicht dein Verschulden ist. Wenn das Smartphone von heute auf morgen nicht mehr hochfährt so kannst du dich auf die Garantieansprüche beziehen. Sollte dir das Smartphone allerdings heruntergefallen sein so kann die Beschädigung im Innenleben vom Smartphone auftreten aber äußerlich nichts zu sehen sein. Es kommt leider nicht selten vor das ein versuchter Garantieanspruch mit der Begründung „Eigenverschuldung“ abgelehnt wird.

Wenn du tatsächlich durch Eigenverschulden das Smartphone beschädigst gibt es keinen Ersatz, den Handyvertrag musst du aber für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit weiter bezahlen. Handyvertrag kündigen geht dann auch erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Auch hier sprechen wir eine Empfehlung aus: Sichere dein Smartphone mit einer Versicherung ab.

Es gibt beim Handyvertrag nichts schlimmeres als ein teures Smartphone zu haben, Geld für den Vertrag zu zahlen aber das Smartphone bereits nach kurzer zeit nicht nutzen zu können. Diese Problematik ersparst du dir mit einer Smartphoneversicherung.
Einen Vergleich der Versicherungen kannst du auf unserer Webseite vornehmen, HIER zu finden.

Wie kann ich die Rufnummer behalten und mitnehmen?

Generell kannst du in sehr vielen Fällen die Rufnummer mitnehmen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

  1. Die Rufnummer muss beim alten und beim neuen Anbieter auf die selbe Person registriert sein. Sollte dies nicht der Fall sein so wird es dann auf eine Ablehnung der Rufnummermitnahme beim derzeitigen Anbieter hinaus laufen.
  2. Eine registrierte Rufnummer kann umgeschrieben werden, dazu beim Anbieter melden und Unterlagen für die Umschreibung anfordern.
  3. Die Kosten für die Rufnummermitnahme dürfen sich seit April 2020 beim alten Anbieter maximal nur noch auf 6,82 Euro belaufen.
  4. Bei der Prepaid Karte wird die Gebühr, für die Rufnummermitnahme, in der Regel vom Guthaben der Prepaid Karte eingezogen, also drauf achten das genug Guthaben zur Verfügung steht da es sonst auch zu einer Ablehnung der Rufnummermitnahme beim derzeitigen Anbieter hinaus läuft. Sollte nach der Rufnummermitnahme auf der alten Prepaid Karte noch Guthaben vorhanden sein so kann man sich das Guthaben auf ein Bankkonto auszahlen lassen. Das dafür benötigte Formular bekommst du beim Anbieter und für einige Anbieter auch bei uns in der Datenbank.
  5. Wenn der Vertag bereits gekündigt und ausgelaufen ist gibt es folgendes zu beachten. Die Rufnummermitnahme ist maximal bis 85 Tage nach Vertragsende immer noch möglich.
  6. Beim neuen Anbieter gibt es gelegentich einen Bonus für die Rufnummernmitnahme. Der Bonus variiert in der Regel zwischen 6,82 und 30 Euro. Ganz selten liegt dieser Bonus mal bei 50 Euro.

Wann ist eine Rufnummermitnahme nicht möglich?

  1. Interne Portierungen sind nicht möglich. Beispiel: Rufnummer ist beim Anbieter A und soll für einen neuen Vertrag zum Anbieter A portiert werden, das ist so nicht möglich.
  2. Wie oben bereits erwähnt, Rufnummermitnahme ist nicht möglich wenn die Personen der jeweiligen Vertragsverhältnisse unterschiedlich sind.

Handyvertrag kündigen musst du bei Prepaid Karten nicht, da benötigst du eine Verzichtserklärung. Verzichtserklärungen und weitere Formulare findest du in unserer Datenbank, HIER.

Ich habe gekündigt – wo finde ich gute Angebote?

Wir von handytariftipp.de sind als unabhängiges Portal online. Wir stellen täglich neue Angebote verschiedener Anbieter ein, daher kannst du gerne als erstes bei uns nach einem neuen passenden Vertrag schauen. Sollte deine Suche etwas spezieller sein oder die verfügbaren Angebote deiner Suche nicht entsprechen so kannst du gerne unsere Tarif Agenten mit der Suche beauftragen.

Deinen Suchauftrag kannst du HIER an unsere Tarif Agenten übermitteln. Auch kannst du dich gerne in unseren DEAL ALARM eintragen, da bekommst du bei jedem neuen Angebot welches wir einstellen eine E-Mail. Wenn dann etwas dabei sein sollte kannst du dich auch mit nur einem Klick aus dem Deal Alarm wieder austragen.

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