Wechsel von Laufzeittarif auf Prepaid – ist das möglich? - HandyTarifTipp
Wechsel von Laufzeittarif auf Prepaid – ist das möglich
Wechsel von Laufzeittarif auf Prepaid – ist das möglich

Wechsel von Laufzeittarif auf Prepaid – ist das möglich?

Viele Verbraucher haben einen festen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Oftmals wird hier auf Flatrates gesetzt, sodass monatlich immer feste Beträge anfallen. Diese sind jedoch vergleichsweise hoch. Aus diesem Grund wechseln immer mehr Nutzer zu Prepaid-Tarifen. Mit diesen ist eine bessere Kostenkontrolle möglich und die Tarife orientieren sich am Verbrauch.

Teilweise scheuen Verbraucher jedoch den Wechsel aus einem Laufzeitvertrag zu Prepaid. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Tarifmodellwechsel. Die grundsätzliche Frage, ob ein solcher Wechsel möglich ist, lässt sich klar vorweg beantworten: Ja, das ist kein Problem.

Was bietet Prepaid im Vergleich zum festen Vertrag?

Der zentrale Unterschied zwischen einem Prepaid-Tarif und einem festen Vertrag ist, dass keine monatlichen Grundgebühren anfallen. Außerdem sind Verbraucher nicht an eine feste Laufzeit gebunden. Ein Wechsel während der Vertragslaufzeit ist bei Verträgen nämlich nicht möglich. Sicherlich lässt sich ein anderer Betreiber nutzen. Die Kosten für den laufenden Vertrag müssen jedoch weiterhin gezahlt werden.

Der Aufbau der Prepaid-Tarife ähnelt dem der Laufzeitverträge. Wie bei den Tarifen von EDEKA smart gibt es auch hier die Möglichkeit, Flatrates für SMS und Telefongespräche zu buchen. Darüber hinaus steht auch hier schnelles mobiles Internet mit LTE oder 5G zur Verfügung. Somit bieten Prepaid-Tarife dieselben Leistungen wie Mobilfunkverträge. Dazu gehören schnelles Internet und Flatrates.

Was hingegen anders ist, sind die Möglichkeiten für die Kostenkontrolle. Sobald das Konto beim Prepaid leer ist, ist keine Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen mehr möglich. Auf diese Weise lassen sich die monatlichen Kosten durch eine harte Grenze optimal kontrollieren. Wer sparen will oder die Nutzung der Kinder einschränken möchte, hat also mit Prepaid eine gute Option an der Hand.

Wie bei Laufzeitverträgen ist auch die Nutzung im Ausland mit Prepaid kein Problem. Provider wie EDEKA smart bieten EU-Roaming an, sodass selbst im EU-Ausland und in Norwegen sowie der Schweiz keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des Internets entstehen. Ebenfalls ist dort schnelles Internet verfügbar.

Mitnahme der eigenen Nummer – ist das möglich?

Viele Verbraucher möchten bei einem Wechsel des Anbieters die eigene Mobilfunknummer übertragen. Es ist inzwischen ein enormer Aufwand, die überall hinterlegte Telefonnummer zu wechseln.

Die gute Nachricht ist, dass eine Rufnummernmitnahme auch beim Wechsel aus einem Vertrag zu Prepaid kein Problem ist. Noch besser, seit dem 1. Dezember 2021 ist die Übertragung der Rufnummer zum neuen Anbieter kostenlos. Die Übernahme wird beim neuen Anbieter beantragt.

Was gibt es beim Wechsel von einem Vertrag zu einem Prepaid-Anbieter zu beachten?

Beim Wechsel des Handyvertrags zu einem Prepaid-Anbieter ist an einem Punkt Aufmerksamkeit gefragt. Das ist das Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie die Modalitäten für den Wechsel. Die Details finden sich in den jeweiligen Vertragsbedingungen. Hier werden vor allem die Kündigungsfrist und der Geltungszeitraum des Vertrags erwähnt.

So ist es notwendig, den Vertrag beim Anbieter zu kündigen, und dabei die Frist einzuhalten. Diese beträgt oft drei Monate zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Falls zu spät gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag. Das bedeutet oftmals weitere zwölf Monate Bindung. Natürlich kann bereits vorher ein Prepaid-Tarif gebucht werden. Nur fallen dann doppelte Kosten an und der alte Vertrag muss dennoch fristgerecht gekündigt werden.

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